Startseite
gebhardt baureparaturen
Maurerzunft
Beratung - Mängelbehebung - Eigenleistungshilfen - Unterhaltsreparaturen - hist. Techniken
Startseite
Beratung
Bauleistungen
Kontakt
Hilfreiches
platzhalter

 
Diese Seite befindet sich in ständiger Bearbeitung. Wir sind bemüht, ihnen bald weitere Informationen bereitstellen zu können. - Die Update-Perioden sind unterschiedlich.

gegen große Fehler an kleinen Bauvorhaben
Tipps für Auftraggeber
Kaputtgespart 

Geiz ist Geil? Handwerker-Auktionen gelten jedenfalls momentan als besonders chic. Die Webside des Magazins DAS! (NDR) verspricht auch ein enormes Sparpotenzial bis zu 50%. Für "billig" gibt es aber mehrere Bedeutungen. Abgesehen von der juristischen (rechtmäßig, angemessen), gibt es die umgangssprachlichen Bedeutungen: "für einen geringen Gegenwert", sowie "geringwertig". Meist treffen aber beide Übersetzungen zu!
Wenn Sie Ihren alten Schuppen abbrechen lassen wollen, machen Sie bei www.jobdoo.de ; www.letsworkit.de u.s.w. sicher nichts falsch, die Gasrohre in Ihrem Haus sollten Sie vom SHK-Fachbetrieb am Ort legen lassen. Um das Beispiel der NDR-Webside nochmal zu bemühen: Wenn Ihr Malermeister nicht mit einem Gewinn von über 100% kalkuliert dann ist die halbsoteure Arbeit aus der "Handwerkerversteigerung" vieleicht auch nur halbsoviel Wert. Ob das dann noch ausreicht, entscheiden Sie.
zur Übersicht...

Der rechte Preis 

Preisvergleiche von Bauleistungen sind natürlich wichtig, aber auch nicht einfach. Die Gründung zweier identischer Häuser in Bernau, hat in 35m Abstand, Mehrkosten von über 100% verursacht. Bauleistungen sind also stehts 'Einzelanfertigungen'.
Vergleichspreise wie bei 'Baupreislexikon.de'* sind daher eher für eine Kostenschätzung geeignet und nicht das selbe, wie etwa die Honorarordnung. Sie müssten also schon zwei Angebote einholen und vergleichen.
Zwei Kostenvoranschäge für Fassade streichen sind aber auch nicht wirklich vergleichbar, wenn Sie beim ersten eine Kalk-Kasein-Farbe und beim Zweiten eine Silikatfarbe angeboten bekommen. Und was für Sie besser ist, bleibt auch offen. Dieses Problem sollten Sie also mögllichst schon geklärt haben.
*=kostenfreie Abfrage quasi nicht mehr mögl. :-(
zur Übersicht...

Denn was Du schwarz auf weiß besitzest, ...  

Zu einem ist das Baupreislexikon* aber auf jeden Fall sehr gut, zur Leistungsbeschreibung. Der Unterschied zwischen mündlichen und schriftlichen Vertägen erklärt sich hier von selbst. Sind die Leistungen beim Handwerker Ihrer Wahl ebenso ausführlich und exakt beschrieben, wie beim Baupreislexikon sind Sie schon mal in guter Position. Lassen Sie sich ruhig alles erklären, lassen Sie sich nicht von Fachbegriffen verwirren, sondern versuchen Sie alles zu verstehen. Denn nur dann können Sie prüfen, ob Sie das bestellen was Sie möchten und ob Sie es auch bekommen.
zur Übersicht...

"Sag'ste was Du willst, bekommst'e was du willst" 

Es ist natürlich Aufgabe und Ziel des Auftragnehmers, heraus zufinden was Sie wollen, Missverständnisse zu vermeiden sollte aber beiderseitiges Interesse sein. Das Quelle-Bausparportal gibt da gute Denkansätze, auch wenn man mit manchem dort erteilten Tipp zur Vertragsgestaltung auch bei gutgelaunten Handwerkern auf Widerstand stoßen dürfte.
zur Übersicht...

Wissen ist Macht 

Die einzige Person die ausschließlich Ihre Interessen vertritt sind Sie. Daher ist es um so besser, je mehr Sie von dem verstehen, was in Ihrem Auftrag passieren soll. Denn je eher Sie Fehler oder Missvertsändnisse entdecken, um so einfacher ist es, sie aus der Welt zu schaffen. Informieren Sie sich vor Baubeginn, besser noch vor Vergabe, über vergleichbare Sachverhalte und Lösungen.
Im Internet gibt es eine Vielzahlt Webseiten für kleinere und größere Bauvorhaben (die beiden Links stellen eine zufällige Auswahl dar), dass Sie sich sicher schnell einen ersten Überblick verschaffen können. Fragen Sie Ihre Bekannten, Handwerker oder uns bis Sie sich sicher sind. Wer Aufträge unterschreibt, deren Text er nicht richtig versteht, oder die das Ziel nur ungenau beschreiben, der spielt Roulette.
zur Übersicht...

Alles was Recht ist 

Hirarchie des RechtsBauverträge können grundsätzlich formlos geschlossen werden. Wie oben angedeutet hat die Schriftform auch hier die bekannten Vorteile.
Dabei gilt (*=sofern vereinbart und gegenseitig bekannt) als höchstrangig
- die jüngste Vertragsänderung (Nebenabrede)*,
- die Vertragsbedingungen*,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen* des Anbieters,
- die Verdingungsordnung für Bauleistungen*,
- das Bürgerliche Gesetzbuch
Bestimmte Gesetze (z.B. Verbraucherschutzregelungen) gelten jedoch immer, auch bei anderslautenden Vertragstexten.
zur Übersicht...

Vertrauen ist gut... 

Entscheiden Sie sich für Den dem Sie vertrauen. Heißt im Umkehrschluß:vertrauen Sie Dem, den Sie engagiert haben.
Wenn etwas unklar ist, fragen Sie ganz direkt. Am besten zuerst Ihren Handwerker, wenn das nicht reicht, informieren Sie sich extern. Diese Reihenfolge hat zwei Vorteile, erstens: Das Vertrauensverhältnis zwischen Handwerker und Auftraggeber bleibt intakt und zweitens: Wenn man Ihnen doch bewußt etwas 'unterjubeln' will, finden Sie es so schneller heraus.
zur Übersicht...

...Kontrolle ist besser 

Zum Thema Bauabnahme waren im Internet schon viele Autoren tätig. An Hand von Begriffen wie: "Gefahrenübergang" und"Umkehr der Beweispflicht" erzeugt man schnell staunende Gesichter und Auftraggeber, die glauben eine Abnahme käme der Aberkennung der Verbraucherrechte gleich.
Abgesehen davon, dass eine Abnahme rechtlich auch erfolgen kann ohne das sie real stattfindet, wodurch Sie auf jeden Fall noch schlechter dastehen, die Abnahme ist eher eine Chance als eine Gefahr für den Auftraggeber. An diesem Tag können Sie ausgiebig prüfen ob die erbrachte Leistung der Vertraglichen entspricht. Die Abnahme ist (lt.VOB) Aufgabe des Auftragebers. Das heißt aber auch, Sie müssen die Leistung nicht im Beisein des Auftragnehmers und unter dem daraus resultierenden Zeitdruck durchführen.
zur Übersicht...


 
impressum
© 2004-2006